§ 89a Abs 7 letzter Satz StVO (Kostenvorschreibung 3 Jahre nach Entfernung des Gegenstandes nicht mehr zulässig)
VwGH 25.03.1994, 93/02/0198
Gem § 89a Abs 7 lS StVO ist eine Kostenvorschreibung nach Ablauf von 3 Jahren nach Entfernung des Gegenstandes unzulässig. Der Fristablauf ist bei der E über die Berufung zu berücksichtigen und der erstinstanzl B im Grunde des § 66 Abs 4 AVG aufzuheben.