Zusammenfassung: Im vorliegenden Fall, in dem eine GmbH als Stiftungsprüferin eingesetzt war und während der Funktionsdauer eine Umwandlung iSd § 2 UmwG erfolgte, traf das OLG Wien Feststellungen über das Wesen des Stiftungsprüfers und dessen Funktionsperiode. Fraglich war insbesondere, wer für die Zeit ab Erlöschen der GmbH bis zur Bestellung eines neuen Stiftungsprüfers als Stiftungsprüfer fungierte.