Zusammenfassung: Im vorliegenden Fall hatte sich das OLG Wien mit der Frage zu befassen, ob die rückwirkende Bestellung eines Stiftungsprüfers zulässig ist. Im Spruch legte das Gericht die wesentlichen Merkmale der Funktion dar und gelangte zu einem differenzierten Ergebnis.
Rechtsgrundlagen: § 20 PSG