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UFS: KESt nicht im Rahmen der Veranlagung anrechenbar

SteuerrechtJudikaturMMag. Dr. Ernst Marschner LL.M., StB, Universitätslektor, Schriftleiter ZfS (Anmerkung)ZfS (Index) 2011, 143 - 145 Heft 3 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der UFS fest, ob in Hinblick auf Sparbuchzinsen, welche entgegen der KESt-Befreiung dennoch besteuert wurden, eben diese Kapitalertragssteuer bei der Veranlagung angerechnet werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 240 Abs 3 BAO

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