§ 7 Abs 2 ErbStG; § 8 Abs 4 ErbStG
Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, ob auf eine Privatstiftung als Familienstiftung das zweiprozentige Grunderwerbsäquivalent sowie die nach Steuerklasse gestaffelten Freibeträge anzuwenden sind, wobei sich die Entscheidung auf die Rechtslage bis 31.7.2008 bezieht.