Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag gibt Informationen des BMF vom 21.6.2011, GZ BMF-010216/0023-VI/6/2011 in Hinblick auf die stiftungsrechtliche Begünstigtenmeldung wieder. Dabei wird eine umfassende Offenlegungspflicht des Begünstigten behandelt und auf Fragen in Hinblick auf den Begünstigtenkreis reagiert.
Rechtsgrundlagen: § 5 PSG