Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung geht es um die Frage der steuerlichen Behandlung von Kapitalerträgen, die eine Privatstiftung aus schwarzen ausländischen Investmentfonds erzielt. Der UFS befand dabei, inwieweit Investmentfonds dieser Art inländischen Investmentfonds gleichgehalten werden können ebenso wie er sich zur Frage der Vergleichbarkeit der (ausschüttungsgleichen) Kapitalerträge äußerte. Gegenständliche Entscheidung ist zur Rechtslage bis Jahresende 2000 ergangen. Mit einer Entscheidungsanmerkung von Marschner, der darin ua erörtert, inwieweit dieser Entscheidung auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtslage eine Relevanz zukommt.