Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung wurden Fragen iZm der Besteuerung der Sachzuwendung einer Privatstiftung in Form von Zinshäusern unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechts sowie eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes behandelt. Mit einer Entscheidungsanmerkung von Roland Rief.