Zusammenfassung: In seinem Beitrag befasst sich der Autor mit den neuen Haftungsregeln für die Vorstände liechtensteinischer Stiftungen. Können solche Regelungen als Vorbild für Privatstiftungen nach dem PSG herhalten? Wie kann die sog. "Business Judgment Rule" in der Stiftungspraxis angewandt werden? Wie kann die Umsetzung im Stiftungsalltag erfolgen?
Rechtsgrundlagen: § Art 182 (2) li PGR; § 93 (1) Satz 2 dAktG