Zusammenfassung: In seinem Beitrag setzt sich MMag. Dr. Marschner mit der Frage auseinander, wie die Organvergütung des Stiftungsvorstandes umsatzsteuerrechtlich zu behandeln ist. Hat der Stiftungsvorstand in der Regel die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen? Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Vergütung des Stiftungsvorstands ist in der Literatur bisher nur stiefmütterlich behandelt worden. Der Autor geht ua auf die erst jüngst vom Fachbereich USt der Finanzverwaltung dazu abgegebene Stellungnahme ein.