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Nachträgliche Einfügung des Vorbehalts der Errichtung einer Stiftungszusatzurkunde in die Stiftungsurkunde ist durch umfassendes Änderungsrecht gedeckt

Judikatur - OLG WienStiftungswesenZfS (Index) 2008, 96 - 97 Heft 3 v. 1.11.2008

Zusammenfassung: Das OLG Wien hatte sich mit der Frage zu befassen, ob im Nachhinein in die Stiftungsurkunde der Vorbehalt der Errichtung einer Stiftungszusatzurkunde bei Bestehen eines Änderungsrechts eingefügt werden kann.

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