Zusammenfassung: Das OLG Wien hatte sich mit der Frage zu befassen, ob im Nachhinein in die Stiftungsurkunde der Vorbehalt der Errichtung einer Stiftungszusatzurkunde bei Bestehen eines Änderungsrechts eingefügt werden kann.
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Zusammenfassung: Das OLG Wien hatte sich mit der Frage zu befassen, ob im Nachhinein in die Stiftungsurkunde der Vorbehalt der Errichtung einer Stiftungszusatzurkunde bei Bestehen eines Änderungsrechts eingefügt werden kann.
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