Zusammenfassung: Der deutsche Bundesfinanzhof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Vermögensübertragung auf eine liechtensteinische Stiftung Schenkungssteuerpflicht auslöst, wenn die Stiftung selbst über das Stiftungsvermögen im Verhältnis zum Stifter weder tatsächlich noch rechtlich frei verfügen kann.
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