Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über den im Sommer 2008 zwischen dem BMF und der Kammer für Wirtschaftstreuhänder (KWT) ausgehandelten Kompromiss, bei dem es um die Frage ging, wie jene Kapitaleinkünfte zu veranlagen sind, die von Familienstiftungen in Liechtenstein erzielt, aber nicht besteuert wurden. Anlass dafür waren die im Frühjahr 2008 eingelangten Selbstanzeigen iZm liechtensteinischen (Familien-)Stiftungen, die einer raschen und ökonomischen Aufarbeitung bedürfen. Der Autor fasst das Wesentliche zusammen und führt ua Rechenbeispiele zur sog."pauschalen Mittelwertmethode" bei der Einkünfteermittlung an.