Zusammenfassung: Die Autorinnen kommentieren in ihrem Beitrag zwei Entscheidungen des UFS, bei denen sich der Senat mit der Frage der Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs durch Privatstiftungen bei der Vermietung von Liegenschaften durch die Privatstiftung an den begünstigten Stifter befasste. In beiden Fällen wurde den Privatstiftungen mangels unternehmerischer Tätigkeit der Vorsteuerabzug nicht zuerkannt.