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OLG Wien: Keine Parteistellung des Stifters, der auf seine Stifterrechte verzichtet hat, selbst wenn Klage auf Aufhebung dieses Verzichtes anhängig ist

StiftungswesenZfS (Index) 2007, 14 - 15 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Selbst bei Anhängigkeit der Klage auf Aufhebung des Verzichts auf die Stifterrechte besitzt der Stifter keine Parteistellung.

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