Zusammenfassung: Der Verzicht auf Stifterrechte steht einer Änderung der Stiftungsurkunde gleich. Eine firmenbücherliche Registrierung der Verzichtserklärung des Stifters ist unzulässig.
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Zusammenfassung: Der Verzicht auf Stifterrechte steht einer Änderung der Stiftungsurkunde gleich. Eine firmenbücherliche Registrierung der Verzichtserklärung des Stifters ist unzulässig.
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