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OLG Wien: Die Verzichtungserklärung eines Stifters auf seine Rechte kann nicht in das Firmenbuch eingetragen werden

StiftungswesenZfS (Index) 2007, 16 - 18 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Der Verzicht auf Stifterrechte steht einer Änderung der Stiftungsurkunde gleich. Eine firmenbücherliche Registrierung der Verzichtserklärung des Stifters ist unzulässig.

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