§ 1 Abs 2 Z 1 PSG; § 22 Abs 1 Z 2 Fall 1 PSG; § 15 AktG
Mit vorliegender Entscheidung hat sich der OGH erstmalig mit der Aufsichtsratspflicht bei Privatstiftungen auseinandergesetzt. Die konkrete Ausübung einer Leitungsfunktion ist dafür Voraussetzung. Der Begriff der einheitlichen Leitung einer Privatstiftung - auch als Spitze eines Konzerns - wird dabei in mehreren Erörterungen analysiert.