§ 36 Abs 4 PSG; § 27 KO; § 879 ABGB; § 138 Abs 2 EO; § 36 KO; § 7 AnfO
Das gegenständliche Urteil des OLG Wien zielt darauf ab, die Gestaltung der Stiftungserklärung im Sinne einer Gläubigerbenachteiligung zu unterbinden. Erläuterungen zu dieser Entscheidung gehen auf die Pfändung des Widerrufsrechts und die Anfechtung dessen Verzichts, wie auch die Konkursanfechtung und Rechte der Begünstigten ein.