Zusammenfassung: Die unterschiedliche Besteuerung der liechtensteinischen Stiftung ist Kernpunkt der vorliegenden Analyse. Die Besteuerung fällt je nach Zweck und Wohnsitz von Stifter und Begünstigten sehr unterschiedlich aus. Hierbei sind folgende grundlegende Arten zu differenzieren: Die Stiftung als Holdingunternehmen, die Familienstiftung mit im Ausland wohnhaftem Stifter und Begünstigten, die Familienstiftung mit im Inland wohnhaftem Stifter und Begünstigten wie auch die gemeinnützige Stiftung. Auf Merkmale und rechtlich relevante Unterscheidungen der zuvor genannten Stiftungen wird im Laufe des Artikels detailliert eingegangen.