Zusammenfassung: Für Stiftungen sind rein rechtlich grundsätzlich keine Spaltungen oder eine Substiftung vorgesehen. Auch Verschmelzungen sind nur bei ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung möglich Ähnliche Schwierigkeit besteht für die Einrichtung interner Rechnungskreise. Um diesen Problematiken auf den Grund zu gehen, untersuchen die Autoren im Detail Substiftungen als Spaltungsersatz, Umstrukturierungsvarianten wie auch Möglichkeiten der Rechnungskreise.