Zusammenfassung: Auf Grundlage einer teleologischen Reduktion des Gesetzestextes geht die herrschende Meinung von einem Verbot der Selbstzweckstiftungen. Allerdings liegt kein dogmatischer Hinweis vor, dass der Gesetzestext des PSG zu weit geraten ist. Als Konklusion ist nach Einsicht des Autors das pauschal formulierte Verbot der Selbstzweckstiftung ist abzulehnen.