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Judikatur Zivilrecht - OLG Wien: Kein Verzicht auf Stifterstellung

StiftungsrechtZfS (Index) 2006, 81 - 85 Heft 2 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: Ein Verzicht auf die Rechtsstellung als Stifter ist nicht möglich. Der Stiftungsvorstand besitzt im Verfahren bezüglich der Registrierung der Stiftungserklärung ein Rekursrecht. Das Firmenbuchgericht hat bezüglich einer Stiftungszusatzurkunde weder eine Prüfungsbefugnis noch eine Prüfungsverpflichtung.

Rechtsgrundlagen: § 39 Abs 3 PSG; § 9 Abs 1 PSG; § 3 PSG; § 33 PSG

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