Deskriptoren: Stiftungserklärung; Änderung; Änderungsrecht; Scheingeschäft; Feststellungsklage; Feststellungsinteresse.
Normen: § 33 PSG, § 916 ABGB, § 228 ZPO
Zweck der Feststellungsklage ist die präventive Klärung des strittigen Rechtsverhältnisses oder Rechts aus aktuellem Anlass. Das Feststellungsurteil muss geeignet sein, die Beeinträchtigung der Rechtssphäre durch den (oder die) Gegner zu beenden und einen künftigen weiteren Rechtsstreit zu vermeiden.
