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Liechtensteiner Stiftung mit Geschäftsleitung in Deutschland – Anerkennung durch das FG München (Urteil vom 13.8.2025)

Liechtenstein AktuellDr. Olaf SiegmundZFS 2026, 21 Heft 1 v. 4.5.2026

Eine Liechtensteiner Stiftung, die ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlagert, verliert nach dem Urteil des FG München nicht ihre Rechtsfähigkeit. Vielmehr kann sich auch eine Stiftung auf die Grundsätze der Niederlassungsfreiheit berufen.

Deskriptoren: Liechtensteiner Stiftung; Niederlassungsfreiheit; Verlegung Verwaltungssitz; Schenkungsteuer.

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