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Verkehrsteuerliche Änderungen durch BBG 2025/BSMG 2025 II für Privatstiftungen

SteuerrechtDr. Andreas KampitschZFS 2025, 178 Heft 3 v. 6.11.2025

Es scheint ein ehernes Gesetz zu sein: Muss Österreich sparen, müssen auch „Privatstiftungen ihren Beitrag leisten“11Vgl zB Abg Kopf in der NR-Debatte zum BFG 2011, Bundesfinanzgesetz 2011 BGBl I 2010/112, (88. Sitzung d NR 24. GP v 1. 12. 2010); Abg Krainer in der NR-Debatte zum BSMG 2025 II, Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II BGBl I 2025/20, (27. Sitzung d NR 28. GP v 22. 5. 2025).. Die Änderungen der rezent verabschiedeten gesetzgeberischen Maßnahmen im Bereich des Abgabenrechts betreffen folglich auch die Privatstiftung. Neben den ertragsteuerlichen Änderungen (insb Anhebung der Höhe der Zwischensteuer) sind Privatstiftungen auch von Änderungen im Bereich der Verkehrsteuern betroffen. Einerseits spezifisch durch Anhebung des Satzes der Stiftungseingangssteuer, andererseits von den allgemeinen Verschärfungen im Bereich des Grunderwerbsteuerrechts (Ausdehnung der Anteilsvereinigung und der qualifizierten Gesellschafteränderung). Der Beitrag stellt die Änderungen mit Blick auf für die Privatstiftung relevante Aspekte vor.

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