Es scheint ein ehernes Gesetz zu sein: Muss Österreich sparen, müssen auch „Privatstiftungen ihren Beitrag leisten“1. Die Änderungen der rezent verabschiedeten gesetzgeberischen Maßnahmen im Bereich des Abgabenrechts betreffen folglich auch die Privatstiftung. Neben den ertragsteuerlichen Änderungen (insb Anhebung der Höhe der Zwischensteuer) sind Privatstiftungen auch von Änderungen im Bereich der Verkehrsteuern betroffen. Einerseits spezifisch durch Anhebung des Satzes der Stiftungseingangssteuer, andererseits von den allgemeinen Verschärfungen im Bereich des Grunderwerbsteuerrechts (Ausdehnung der Anteilsvereinigung und der qualifizierten Gesellschafteränderung). Der Beitrag stellt die Änderungen mit Blick auf für die Privatstiftung relevante Aspekte vor.

