Nicht selten ändert sich aus unterschiedlichen Gründen (zB aufgrund einer Außenprüfung oder einer Beschwerde) nachträglich die Höhe der Zwischensteuer für einen schon länger zurückliegenden Veranlagungszeitraum. Das wirft für Privatstiftungen die komplexe Frage auf, wie solche Änderungen in darauffolgenden Veranlagungszeiträumen verfahrensrechtlich nachzuvollziehen sind, wenn diese ebenso bereits veranlagt sind. Dieser Frage wollen wir in diesem Beitrag nachgehen – in der Hoffnung, damit gegenüber der ZFS deren hohe Wertschätzung in der Beratungspraxis zum Ausdruck zu bringen. Wir gratulieren herzlich zum 20-jährigen Jubiläum!

