Die Verschärfung der zur Geldwäscheprävention geforderten Transparenz von Daten und Dokumenten von Privatstiftungen und Trusts erfolgte in den letzten beiden Jahren in Österreich im Rahmen der 9. und 11. WiEReG-Novellen1, die seit Juli 2024 bzw seit Jänner 2025 in Geltung stehen bzw gestaffelt bis 1. Dezember 2025 in Kraft treten. Darüberhinaus werden wesentliche Transparenz- und Meldeanforderungen durch die im Mai 2024 im Rahmen des EU-Geldwäsche-Pakets beschlossene EU-Geldwäsche-Verordnung2 ausgeweitet, die ab Juli 2027 in allen Mitgliedstaaten und damit auch in Österreich unmittelbar anzuwenden ist.

