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Transparenzanforderungen für Privatstiftungen und Trusts – Potential für mögliche Änderungen/Erleichterungen im nationalen Regelwerk für diese Rechtsträger

SteuerrechtMag. Christiane EdelhauserZFS 2025, 162 Heft 3 v. 6.11.2025

Die Verschärfung der zur Geldwäscheprävention geforderten Transparenz von Daten und Dokumenten von Privatstiftungen und Trusts erfolgte in den letzten beiden Jahren in Österreich im Rahmen der 9. und 11. WiEReG-Novellen11Vgl 9. WiEReG-Novelle BGBl I Nr 97/2023 und 11. WiEReG-Novelle BGBl I Nr 151/2024., die seit Juli 2024 bzw seit Jänner 2025 in Geltung stehen bzw gestaffelt bis 1. Dezember 2025 in Kraft treten. Darüberhinaus werden wesentliche Transparenz- und Meldeanforderungen durch die im Mai 2024 im Rahmen des EU-Geldwäsche-Pakets beschlossene EU-Geldwäsche-Verordnung22Vgl VO (EU) 2024/1624 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, ABl L vom 19.06.2024. ausgeweitet, die ab Juli 2027 in allen Mitgliedstaaten und damit auch in Österreich unmittelbar anzuwenden ist.

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