Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen Asset Protection und Gläubigerschutz im Stiftungsrecht. Er plädiert für eine Übernahme des vor allem im liechtensteinischen Recht anerkannten Rechtsinstituts des umgekehrten Haftungsdurchgriffs in das österreichische Privatstiftungsrecht.

