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Substiftungen – Voraussetzung und Einsatzbereiche mit einem Blick auch nach Liechtenstein

ZivilrechtRA DDr. Alexander Hasch , RA Mag. Johannes WolfgruberZFS 2025, 111 Heft 3 v. 6.11.2025

Die österreichische Privatstiftung ist ein relatives starres Rechtsgebilde, für welches im Wesentlichen keine Umgründungsmöglichkeiten vorgesehen sind. Die Errichtung von Substiftungen hat sich in der Praxis daher als taugliches Mittel für jene Fälle, in welchen eine Trennung und Aufteilung des Stiftungsvermögens sinnvoll ist, hervorgetan. Die liechtensteinische Stiftung bietet darüber hinaus, bei vergleichbarer Rechtssicherheit, mitunter eine höhere Flexibilität der Gestaltungsmöglichkeiten.

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