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OGH: Erfordert der Abschluss einer D&O Versicherung eine gerichtliche Genehmigung iS von § 17 Abs 5 PSG?

JudikaturZivilrechtJakob KepplingerZFS 2018, 48 Heft 2 v. 1.6.2018

Deskriptoren: Stiftungsvorstand; D&O-Versicherung; Vergütung; In-sich-Geschäft.

Normen: § 17 Abs 5 PSG, § 19 PSG

Beim Abschluss einer D&O-Versicherung für die Mitglieder des Stiftungsvorstands ist die Tragung der Prämien durch die Privatstiftung eine Vergütung iS des § 19 PSG und bedarf keiner Genehmigung durch das Gericht iS des § 17 Abs 5 PSG.

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