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Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer einer Privatstiftung unter besonderer Berücksichtigung des BMF-Erlasses

AufsätzeAbgabenrechtErnst MarschnerZFS 2018, 43 Heft 2 v. 1.6.2018

Bis Ende Mai 201811Erste Strafen sollen jedoch erst ab Mitte August 2018 verhängt werden. mussten sämtliche Privatstiftungen erstmals ihre wirtschaftlichen Eigentümer nach dem WiEReG an das Register elektronisch melden. Das BMF hat am 26.4.2018 mit einem 56seitigen Erlass22BMF-460000/0007-III/6/2018. reagiert und seine Rechtsansicht dargestellt. Unter Berücksichtigung des Erlasses gilt es die Meldepflichten der Privatstiftung in diesem Beitrag darzustellen. Auf den im Einzelfall ebenfalls meldepflichtigen Trust33Vgl dazu Hirsch, Ich bin viele! - Die Meldepflichten der Privatstiftungen und Trusts nach dem WiEReG, PSR 2018, 4 (8 ff). bzw Stiftungen und Fonds nach dem BStFG wird in diesem Beitrag nicht eingegangen.

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