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Eine Nachstiftung bedarf als zweiseitig verbindlicher Vertrag der Annahme durch die Privatstiftung

JudikaturZivilrechtZFS 2016, 77 Heft 2 v. 1.6.2016

Deskriptoren: Privatstiftung; Widmung; Zustiftung; Nachstiftung; Vorstiftung.

Normen: § 3 Abs 4 PSG, § 4 PSG

Eine Zustiftung im Sinn des § 3 Abs 4 PSG setzt als zweiseitig verbindlicher Vertrag die Zustimmung der Privatstiftung voraus.

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