Deskriptoren: Privatstiftung; Stiftungsvorstand; gerichtliche Bestellung.
Normen: § 27 PSG
Der Oberste Gerichtshof hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass im Verfahren nach § 27 PSG auch einzelnen Organmitgliedern Antragslegitimation zukommt. Diese ursprünglich zur Abberufung von Vorstandsmitgliedern entwickelte Judikatur ist auch auf das Bestellungsverfahren nach § 27 Abs 1 PSG zu übertragen, differenziert doch das Gesetz insoweit nicht.