Deskriptoren: Privatstiftung; Stiftungszweck; Substiftung; Widerruf; Auflösung.
Normen: § 33 PSG, § 35 PSG, § 39 Abs 2 Z 2 PSG
Bei Verzicht auf das Widerrufsrecht oder bei Fehlen eines Widerrufsrechts sind nach herrschender Auffassung auch widerrufsgleiche Änderungen unzulässig. Die Aufnahme eines Widerrufsrechts durch Ausübung des Änderungsrechts ist unzulässig.