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Zur Anwendung der Business Judgement Rule auf Vorstands-mitglieder einer Privatstiftung

JudikaturZivilrechtMartin KarollusZFS 2016, 58 Heft 2 v. 1.6.2016

Deskriptoren: Privatstiftung; Stiftungsvorstand; Abberufung; Haftung; Business Judgement Rule.

Normen: § 17 PSG, § 27 PSG, § 84 Abs 1a AktG, § 25 Abs 1a GmbHG

Dem Stiftungsvorstand kommt im Rahmen seiner Geschäftsführungs- und Vertretungsfunktion bei Ausübung seiner (unternehmerischen) Entscheidungen ein Ermessensspielraum zu, wenn er auf Grundlage ausreichender Information das seiner Ansicht nach Beste für die Privatstiftung erreichen will und sich nicht von sachfremden Interessen leiten lässt. Er schuldet deshalb nicht einen bestimmten Erfolg, sondern nur eine branchen-, größen und situationsadäquate Bemühung und hat die Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsleiters einzuhalten.

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