Deskriptoren: Grunderwerbsteuer; Stiftungseingangssteuer; Einheitswert.
Normen: § 2 Abs 2 StiftEG, § 3 Abs 1 Z 8 GrEStG
Die vorliegende Entscheidung behandelt den Grundsatz, dass das Verfahren bereits im Rahmen der Grunderwerbsteuer abgeschlossen und daher der Bescheid über die Stiftungseingangssteuer aufzuheben war.