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Zur groben Pflichtverletzung eines Vorstandsmitglieds durch Abgabe einer Willenserklärung ohne Deckung durch einen Vorstandsbeschluss

JudikaturZivilrechtZFS 2016, 26 Heft 1 v. 1.3.2016

Deskriptoren: Privatstiftung; Stiftungsvorstand; Abberufung.

Normen: § 16 PSG, § 17 Abs 5 PSG, § 27 Abs 2 PSG

Die Ansicht, im Einzelfall könne auch eine einzelne Pflichtverletzung, die noch nicht als grob zu bezeichnen sei, einen Abberufungsgrund bilden, ist unrichtig, weil sie dem klaren und eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 27 Abs 2 Z 1 PSG widerspricht, der eine grobe Pflichtverletzung verlangt.

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