Deskriptoren: Privatstiftung; Stiftungsvorstand; Abberufung.
Normen: § 17 Abs 5 PSG, § 27 Abs 2 PSG, § 271 Abs 2 ABGB
Der Privatstiftung kommt grundsätzlich auch im Verfahren zur gerichtlichen Bestellung oder Abberufung von Stiftungsorganen Parteistellung zu.