Deskriptoren: Privatstiftung; Stiftungszweck; Substiftung.
Normen: § 3 Abs 3 PSG, § 17 Abs 2 PSG, § 33 Abs 2 PSG, § 34 PSG
Oberste Leitlinie für das Handeln des Vorstands der Privatstiftung ist neben den Vorgaben des Gesetzes die Stiftungserklärung. Daher ist der Vorstand der Privatstiftung bei der Errichtung einer Substiftung an den ursprünglichen Stiftungszweck gebunden; der Stiftungszweck muss daher kongruent sein.