Mit dem StRefG 2015/2016 wurde das GrEStG umfassend umgestaltet. Mit dieser zweiten „Reform“ des GrEStG innerhalb eines kurzen Zeitraumes von nur einem Jahr wurden die Bemessungsgrundlage und die Tarifbestimmungen neu gestaltet und ein neuer Erwerbstatbestand eingeführt. Die Auswirkungen dieser Änderungen auf Grundstückserwerbe durch und Grundstückszuwendungen von Stiftungen sollen an dieser Stelle dargestellt werden.