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Die Rechnungslegung der Privatstiftung

SteuerrechtBilanz- und UnternehmensrechtRegina ReiterZFS 2015, 176 Heft 3 v. 1.9.2015

Die Führung der Bücher der Privatstiftung liegt in der Verantwortung des Stiftungsvorstands. Mit Ausnahme spezieller Angabepflichten im Lagebericht enthält das PSG keine Detailbestimmungen zur Rechnungslegung, sondern verweist im § 18 PSG auf die einschlägigen Bestimmungen des UGB, welche sinngemäß anzuwenden sind. Es handelt sich um dynamische Verweise, somit sind jeweils die aktuellen UGB-Normen sinngemäß zu beachten. Zur Klärung offener Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von unternehmensrechtlichen Bestimmungen bei der Rechnungslegung hat das AFRAC11AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee), Stellungnahme „Einzelfragen zur Rechnungslegung von Privatstiftungen“, 2014. im Dezember 2014 eine Stellungnahme veröffentlicht.

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