Die Errichtung von Substiftungen stellt sowohl ein zivil- als auch steuerrechtliches Gestaltungsinstrument dar. Neben der Gründung österreichischer Substiftungen ist auch die Gründung von liechtensteinischen Substiftungen möglich und durch seit 2014 geltende zwischenstaatliche Rechtsgrundlagen attraktivert. Dieser Beitrag widmet sich offenen steuerlichen Fragen zu liechtensteinischen Substiftungen.