Normen: PSG § 21, PSG § 22 Abs 1 Z 2, PSG § 23 Abs 2
Die Aufsichtsratsähnlichkeit eines Beirats führt nicht zu dessen Unzulässigkeit, sondern zur analogen Anwendungen der Bestimmungen über den Aufsichtsrat.Normen: PSG § 21, PSG § 22 Abs 1 Z 2, PSG § 23 Abs 2
Die Aufsichtsratsähnlichkeit eines Beirats führt nicht zu dessen Unzulässigkeit, sondern zur analogen Anwendungen der Bestimmungen über den Aufsichtsrat.