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Einrichtung eines aufsichtsratsähnlichen Beirats widerspricht nicht dem Gesetz

JudikaturZivilrechtZFS 2014, 197 Heft 4 v. 1.12.2014

Normen: PSG § 23 Abs 2, PSG § 27 Abs 2

Der Oberste Gerichtshof hat nicht judiziert, ein Beirat dürfe nicht aufsichtsratsähnlich oder aufsichtsratsgleich sein; er hat vielmehr aus der Aufsichtsratsähnlichkeit eines Beirats die analoge Anwendung von gesetzlichen Bestimmungen über den Aufsichtsrat (insbesondere § 23 Abs 2 Satz 2 PSG) auf einen solchen Beirat gefolgert.

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