Bei dem am 6.3.2014 vom Zentrum für Stiftungsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien veranstalteten, von Univ.-Prof. Dr. Kalss geleiteten Workshop wurde unter anderem die Rolle des Stiftungsprüfers erörtert, wenn unzulässige, dem Stiftungszweck widersprechende Substanzausschüttungen an Begünstigte gemacht werden. Demnach hat der Stiftungsprüfer, sobald er von dieser Maßnahme erfährt, auf den Vorstand einzuwirken und, wenn von vornherein klar ist, dass die Maßnahme trotz Intervention gesetzt wird, unverzüglich einen Antrag auf Abberufung des Stiftungsvorstands zu stellen.1 Allenfalls hat er beim Firmenbuchgericht seine Bedenken zu artikulieren, wenn eine Änderung der Stiftungserklärung erforderlich scheint.