Ein nationales Gericht ist verpflichtet, ein Urteil eines höheren Gerichts, das kein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht darstellt, als nicht existent anzusehen
RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2025/130ZfRV 2025, 222 Heft 5 v. 22.12.2025
Art 19 Abs 1 UAbs 2 EUV
Voraussetzung ist, dass dies erforderlich ist, um den Vorrang des Unionsrechts zu gewährleisten.