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Ein nationales Gericht ist verpflichtet, ein Urteil eines höheren Gerichts, das kein unabhängiges, unparteiisches und zuvor durch Gesetz errichtetes Gericht darstellt, als nicht existent anzusehen

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2025/130ZfRV 2025, 222 Heft 5 v. 22.12.2025

Art 19 Abs 1 UAbs 2 EUV

Voraussetzung ist, dass dies erforderlich ist, um den Vorrang des Unionsrechts zu gewährleisten.

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