Für den Rechtsverkehr von Agrarflächen, Wäldern und Bauernhöfen sind Sonderregeln anzuwenden, die durch das AgrarflächenG (ZKZ) und das ForstG (ZG) festgelegt werden. Das Gesetz über die Änderungen und Ergänzungen des AgrarflächenG (ZKZ-G) von 2022 griff stark in die betreffende Rechtsordnung ein. Die Agrar- und Forstflächen decken in Slowenien insgesamt ca 80 % des gesamten Staatsgebiets ab. Deswegen ist auch der Anteil des Verkehrs mit Agrarflächen, Forstflächen und Bauernhöfen verhältnismäßig groß. Dieser erhöht sich seit der Novelle des ZKZ-G, da das Verbot des Verkehrs mit Teilen der sog geschützten Bauernhöfe abgeschafft wurde. Da es sich um relevante Änderungen und Ergänzungen des ZKZ handelt, werden die Schlüsselneuheiten, die durch die Novelle des ZKZ-G eingeführt wurden, im Artikel dargestellt.

