Der EuGH musste sich in einer aktuellen Entscheidung mit den Rechtsfolgen der Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht eines außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens abgeschlossenen Dienstleistungsvertrags auseinandersetzen (EuGH 17.
Abstract aus ZfRV bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

