Seit der Entscheidung des EuGH in der Rs im Jahr 2008 scheint die Diskussion um die Frage nach einer Haftung der Union für rechtmäßiges Handeln zum Erliegen gekommen zu sein. Dieser Artikel soll eine neue Perspektive auf die Thematik werfen. Hierzu wird zunächst die bisherige Entwicklung dieser Rechtsfrage in der Jurisdiktion des EuGH dargestellt. Anschließend beschäftigt sich der Artikel mit der Begründung eines solchen Rechtsinstituts. Im Zuge dessen sollen bisherige Gegenargumente einer Haftung widerlegt und in der Literatur noch nicht beachtete Argumente für eine Haftung näher beleuchtet werden. Besondere Beachtung finden in diesem Zusammenhang die Veränderungen der institutionellen Verfassung der Union durch den Lissabonner Vertrag.

