Der EuGH musste sich rechtzeitig zur Urlaubszeit mit der Frage auseinandersetzen, ob Luftfahrtunternehmen auch dann ausgleichspflichtig werden, wenn es zu einer durch das störende Verhalten eines Fluggastes verursachten Verspätung kommt (EuGH 11.
Abstract aus ZfRV bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.